Anträge auf Fällgenehmigung

Hier können Sie div. Anträge der Gemeinden im Lankr. München Süd-Ost zur Baumfällung ansehen und herunterladen.

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Für eine Baumfällung kann es viele Gründe geben. Sei es aus Gründen des Alters, der Gesundheit, wegen eines Bauvorhabens, der allgemeinen Sicherheit oder einer unzumutbaren Beschattung. Unter anderem kann es auch vorkommen, dass Bäume im betrachteten Bereich in Konkurrenz zueinander stehen, sodass auch in solchen Fällen eine Baumfällung in Betracht gezogen werden kann. Um einen Baum zu fällen, müssen im Kreis München die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

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Für eine Baumfällung kann es viele Gründe geben. Sei es aus Gründen des Alters, der Gesundheit, wegen eines Bauvorhabens, der allgemeinen Sicherheit oder einer unzumutbaren Beschattung. Unter anderem kann es auch vorkommen, dass Bäume im betrachteten Bereich in Konkurrenz zueinander stehen, sodass auch in solchen Fällen eine Baumfällung in Betracht gezogen werden kann. Um einen Baum zu fällen, müssen im Kreis München die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

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Für eine Baumfällung kann es viele Gründe geben. Sei es aus Gründen des Alters, der Gesundheit, wegen eines Bauvorhabens, der allgemeinen Sicherheit oder einer unzumutbaren Beschattung. Unter anderem kann es auch vorkommen, dass Bäume im betrachteten Bereich in Konkurrenz zueinander stehen, sodass auch in solchen Fällen eine Baumfällung in Betracht gezogen werden kann. Um einen Baum zu fällen, müssen im Kreis München die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

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Für eine Baumfällung kann es viele Gründe geben. Sei es aus Gründen des Alters, der Gesundheit, wegen eines Bauvorhabens, der allgemeinen Sicherheit oder einer unzumutbaren Beschattung. Unter anderem kann es auch vorkommen, dass Bäume im betrachteten Bereich in Konkurrenz zueinander stehen, sodass auch in solchen Fällen eine Baumfällung in Betracht gezogen werden kann. Um einen Baum zu fällen, müssen im Kreis München die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

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Für eine Baumfällung kann es viele Gründe geben. Sei es aus Gründen des Alters, der Gesundheit, wegen eines Bauvorhabens, der allgemeinen Sicherheit oder einer unzumutbaren Beschattung. Unter anderem kann es auch vorkommen, dass Bäume im betrachteten Bereich in Konkurrenz zueinander stehen, sodass auch in solchen Fällen eine Baumfällung in Betracht gezogen werden kann. Um einen Baum zu fällen, müssen im Kreis München die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

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Für eine Baumfällung kann es viele Gründe geben. Sei es aus Gründen des Alters, der Gesundheit, wegen eines Bauvorhabens, der allgemeinen Sicherheit oder einer unzumutbaren Beschattung. Unter anderem kann es auch vorkommen, dass Bäume im betrachteten Bereich in Konkurrenz zueinander stehen, sodass auch in solchen Fällen eine Baumfällung in Betracht gezogen werden kann. Um einen Baum zu fällen, müssen im Kreis München die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

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Für eine Baumfällung kann es viele Gründe geben. Sei es aus Gründen des Alters, der Gesundheit, wegen eines Bauvorhabens, der allgemeinen Sicherheit oder einer unzumutbaren Beschattung. Unter anderem kann es auch vorkommen, dass Bäume im betrachteten Bereich in Konkurrenz zueinander stehen, sodass auch in solchen Fällen eine Baumfällung in Betracht gezogen werden kann. Um einen Baum zu fällen, müssen im Kreis München die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

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Für eine Baumfällung kann es viele Gründe geben. Sei es aus Gründen des Alters, der Gesundheit, wegen eines Bauvorhabens, der allgemeinen Sicherheit oder einer unzumutbaren Beschattung. Unter anderem kann es auch vorkommen, dass Bäume im betrachteten Bereich in Konkurrenz zueinander stehen, sodass auch in solchen Fällen eine Baumfällung in Betracht gezogen werden kann. Um einen Baum zu fällen, müssen im Kreis München die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

Antrag auf Baumfällung  Stadt München.


Der Baumschutz wird u. a. durch die Baumschutzverordnung der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München geregelt. Das Ziel der Baumschutzverordnung ist es, eine auf Dauer angelegte innerstädtische Durchgrünung Münchens zu erhalten. Sie möchten einen Baum fällen lassen und benötigen Unterstützung bei den Behörden? Hier finden Sie den Antrag auf Baumfällung bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Hier gehts zum Antrag!

Gegen Baumkappungen!


Die Geschichte vom Tod einer Eiche ist ein kleines Plädoyer für gute Baumpflege. Nicht immer sind schnelle und einfache Lösungen, auch richtig.
Hier geht es zur Bildergeschichte!
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